Einen Sonderstatus haben Weine, die aus anderen Früchten als Weintrauben hergestellt werden, die Fruchtweine oder Obstwein genannt werden.
Fruchtwein/Obstwein ist ein alkoholhaltiges Getränk, welches durch einen Gärprozess aus Obst oder Früchten gewonnen wird. Wein aus Trauben wird grundsätzlich nicht als Obstwein bezeichnet.
Der Alkoholgehalt des Fruchtweines kann abhängig von der verwendeten Hefekultur bis zu 15 Vol/% betragen.
Übliche deutsche Obstweine sind Apfelwein, Erdbeerwein, Johannisbeerwein, Brombeerwein, Holunderwein und Kirschwein. In Japan ist auch Pflaumenwein sehr verbreitet.