Kabinett ist die unterste Stufe der Qualitätsweine mit Prädikat. Ein Kabinettwein muss je nach Anbaugebiet mindestens ein Mostgewicht von 73 – 85 Grad Öchsle haben. Der Alkoholgehalt darf höchstens 12,7 vol % betragen, wobei der Alkoholgehalt nicht durch Anreicherung erhöht werden darf.
Der Name Kabinett kommt von vom Wort Cabinet, dass im Mittelalter den Kellerraum bezeichnete in dem besonders wertvolle Weine gelagert wurden.