Landwein ist die zweite Qualitätsstufe des Weines. Er bezeichnet in Deutschland einen Tafelwein von gehobener Qualität. Die Grenzen für Alkohol und Öchslegewicht liegen etwas höher als beim Tafelwein, nämlich bei 5,5% vor der Anreicherung und bei 47 Grad Öchsle. Landwein ist immer ein Gebietstypischer Wein, das heißt er darf nur aus Trauben hergestellt werden, die in der Region angebaut werden.
Die Bezeichnung Landwein als Qualitätsstufe existiert in Deutschland seit 1982.
Die nächste Kategorie ist die der Qualitätsweine. Diese sind wiederum in zwei Unterkategorien eingeteilt: Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Qualitätswein mit Prädikat. Für alle Qualitätsweine gilt aber, dass sie aus einem ausgewiesenen Weinbaugebiet für den Qualitätswein kommen müssen. Außerdem muss der Wein eine amtliche Prüfung bestehen.