Rotwein

Weinarten

Nur ein Getränk, das von Früchten der Weinrebe stammt, darf die Handelsbezeichnung "Wein" tragen. Die vergorenen Säfte aus anderen Früchten werden als weinähnliche Getränke oder Obstwein bezeichnet und müssen den jeweiligen Namen der vergorenen Frucht enthalten (beispielsweise Apfelwein). Wein aus Honig heißt Honigwein oder Met. Laut der Gesetzgebung in der EU muss ein Wein midestens 8.5 Vol% Alkohol enthalten.

Im weiteren Sinne zählen zu den Weinen auch:

  • die Likörweine oder verstärkten Weine
  • die Schaumweine
  • nicht ausgegorener Wein (Neuer Wein, Federweißer, Sauser, Sturm)

Weinhaltige Getränke sind solche, die außer Wein noch andere Stoffe, z. B. zur Aromatisierung, enthalten wie etwa Wermut (Vermouth).

Weinflaschen