Tafelwein ist die unterste Kategorie der Weine. Ein Tafelwein muss keine besonderen Qualitätsmerkmale aufweisen, außer einem Mindestalkoholgehalt (vor der Anreicherung) von 5% und 44 grad Öchsle Mostgewicht. Tafelwein darf um maximal 3,5% Alkohol Angereichert werden, und muss nachher einen Alkoholgehalt von 8,5% besitzen. Der Alkoholgehalt darf nach der Anreicherung maximal 12% bei Rotwein und 11,5% bei Weißwein betragen. Diese Angaben gelten nur für Deutschland, in anderen Ländern, zb. in Österreich weichen die Anforderungen ab.
Tafelwein darf in seiner Bezeichnung nicht enthalten, aus welchem Anbaugebiet er stammt. Dies ist ein Privileg der Qualitätsweine.
Tafelweine müssen aber keine schlechten Weine sein, denn es gibt Winzer denen der Aufwand zu groß ist, ihren Wein zur Qualitätsprüfung anzumelden. Daher kann auch höherwertiger Wein als Tafelwein verkauft werden.