Wissenswertes - Schaumwein
- Damit ein Wein sich Schaumwein nennen darf, muss er folgende Kriterien erfüllen:
- Den Namen des Herkunftslandes auf dem Etikett tragen
- Einen Alkoholgehalt von mindestens 9,5 ‰
- Einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 3 bar
- Einen Gesamt-Schwefeldioxidgehalt von maximal 235 mg/l
- Schaumweine (zb. Sekt) verlassen die Kellerei oder den Weinbaubetrieb voll ausgereift. Eine weitergehende Lagerung verbessert im gegensatz zu normalen Weinen nicht unbedingt die Qualität.
- Sekt mit einem Naturkorken sollte man liegend lagern, die Haltbarkeit liegt bei etwa 8-10 Jahren
- Sekt mit einem Kunststoffkorken kann auch stehend gelagert werden, sollte aber nur bis maximal 3 Jahre gelagert werden.
- In Deutschland gibt es eine Sektsteuer, sie beträgt 1,02€ / 0,75l. das Aufkommen 2004 betrug 500 Millionen Euro.